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Benutzung der VHS von A bis Z


Anmeldung

Grundsätzlich ist für alle vhs-Veranstaltungen eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Die vhs entscheidet eine Woche vor Kursbeginn, ob die jeweilige Veranstaltung aufgrund der gemeldeten Interessenten stattfindet. Bitte melden Sie sich deshalb nach Möglichkeit spätestens eine Woche vor Beginn Ihres gewünschten Kurses an. Nutzen Sie hierzu die Möglichkeit der Anmeldung per E-Mail.


Anschrift der vhs Stein

Geschäftsstelle: Volkshochschule der Stadt Stein
Hauptstr. 56, 90547 Stein (Postfach, 90543 Stein)
Leitung: Markus Schäfer
Verwaltung: Petra Kirchner / Sonja Kolb
Tel.: 0911 / 6801 - 1511
Fax: 0911 / 6801 - 1513


Ermäßigung

Siehe Punkt 3 der Öffnet internen Link im aktuellen FensterAllgemeinen Geschäftsbedingungen der vhs. Alle Kurse, für die eine Ermäßigung in Frage kommt, sind im Programmheft mit Normalgebühr und ermäßigter Gebühr ausgeschrieben. Bei den Kursangeboten für Kinder sind die Ermäßigungskriterien auf die Erziehungsberechtigten anzuwenden.


Ferien

Während der Schulferien und an Feiertagen finden keine vhs-Veranstaltungen statt.


Gebühren

Die Gebühren sind bei den einzelnen Veranstaltungen angegeben. Sie gelten bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl. Diese wird von der vhs nach den Erfordernissen des jeweiligen Kurses festgelegt (i.d.R. 12). Bei zu geringer Teilnehmerzahl behält sich die vhs vor, den Kurs abzusagen oder in Übereinstimmung mit den Teilnehmer/Innen die Kursgebühr anteilig zu erhöhen bzw. die Kursdauer zu kürzen.


Hausordnung

Durch die Kursanmeldung verpflichten Sie sich zur Einhaltung der jeweils am Veranstaltungsort geltenden Hausordnung. Grundsätzlich sind alle Räume wieder in dem Zustand zu verlassen, wie sie vorgefunden werden. In allen Unterrichtsgebäuden besteht Rauchverbot.


Krankenkassen

Im Bereich der Gesundheitskurse kann die Teilnahme von den Gesetzlichen Krankenkassen unter Umständen gefördert werden. Bitte klären Sie dies vor Kursbeginn mit Ihrer Krankenkasse ab. Im Falle einer Förderung sind nach Kursende eine Teilnahmebescheinigung der vhs und ein Zahlungsbeleg über die Kursgebühr bei der Krankenkasse einzureichen. Eine Teilnahmebescheinigung erhalten Sie, wenn Sie an mindestens 80% der Kursstunden teilgenommen haben.


Kursausfall

Die vhs informiert Sie so frühzeitig wie möglich, wenn Ihr Kurs ausfällt oder wenn Sie im gewünschten Kurs keinen Platz mehr erhalten haben. Wenn wir Sie nicht rechtzeitig erreichen können, haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung Ihres Zeitaufwands oder der Fahrtkosten. Bitte geben Sie daher bei der Anmeldung eine Telefonnummer an, unter der Sie tagsüber erreichbar sind. Wenn Sie bis zum Kursbeginn keine Nachricht von uns erhalten, findet Ihr Kurs in jedem Fall statt und Sie haben einen Kursplatz erhalten. Dies ist auch der Fall, wenn die Kursgebühr noch nicht abgebucht wurde. Bei Kursen über mehrere Termine werden ausgefallene Kurstage in der Regel am Ende des Kurses bzw. nach Absprache mit dem/der Dozent/In nachgeholt.


Öffnungszeiten der vhs-Verwaltung

Montag 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag – Freitag 08.00 – 12.00 Uhr


Rücktritt

Siehe Punkt 5 der Öffnet internen Link im aktuellen FensterAllgemeinen Geschäftsbedingungen